Gemeinsame Aktion der Polizei Hamm und des ADFC Hamm #anderthalbmeter - ADFC Hamm

Gemeinsame Aktion der Polizei Hamm und des ADFC Hamm #anderthalbmeter

Die Polizei Hamm und der ADFC Hamm starten die gemeinsame Aktion #anderthalbmeter und wollen damit auf die Abstandsregeln beim Überholen von Fahrrädern aufmerksam machen - 1,5 m innerhalb und 2 m außerhalb geschlossener Ortschaften.

Aktion Anderthalbmeter
Polizeipräsident Thomas Kubera und ADFC-Vorsitzender Rainer Wilkes © ADFC Hamm - W.Hupfeld

Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 wurden die Regeln zum Überholen von Radfahrenden präzisiert. Während bisher nur ein ausreichender Abstand gefordert war, müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen außerorts mindestens zwei Meter und innerorts mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zu Radfahrenden einhalten. Der Mindestabstand gilt auch beim Überholen auf Schutz- und Radfahrstreifen.

Der ADFC Hamm bemängelt, dass diese Regel häufig nicht eingehalten wird. Insbesondere wenn Radfahrende auf einem Schutz- oder Radfahrstreifen fahren, wird häufig mit viel zu geringem Abstand überholt. Offensichtlich greift bei Autofahrer*innen in dieser Situation ein gewisses Territorialverhalten, das Radfahrenden den Schutzstreifen und Autofahrenden die restliche Fahrbahn zuweist und damit zu einer Missachtung der Regeln führt. Dies ist besonders gravierend, wenn der Schutzstreifen an Querungshilfen nicht unterbrochen wird.

Ein weiteres Problem ist die große Anzahl nicht benutzungspflichtiger Radwege in Hamm. Den meisten Verkehrsteilnehmern ist die entsprechende Regelung, dass bei fehlender Benutzungspflicht die Fahrbahn benutzt werden darf, nicht bekannt. Ein für Radfahrer freigegebener Gehweg, auf dem auch nur mit Schrittgeschwindkeit gefahren werden darf, muss von Radfahrern nicht benutzt werden. In dieser Situation ärgern sich aber manche Autofahrende über die vermeintliche Behinderung und reagieren aggressiv und überholen mit viel zu geringem Abstand, wie viele Radfahrende z.B. auf der Östingstraße oder der Marker Allee schon erlebt haben.

Das enge Überholen von Radfahrern führt einerseits zu Vorbeifahrunfällen. Andererseits werden Radfahrende durch zu enges Überholen an den rechten Fahrbahnrand gedrängt. Dadurch fahren viele Radfahrende in den Türöffnungsbereich von parkenden Autos und begeben sich in akute Unfallgefahr. Außerdem sollten Radfahrende den äußersten rechten Fahrbahnrand meiden, um Stürze durch Unrat, Unebenheiten, Kanaldeckel oder hohe Bordsteine zu vermeiden.

In einer gemeinsamen Verkehrssicherheitskampagne wollen der ADFC Hamm und die Polizei Hamm auf den Mindestabstand aufmerksam machen. Dazu werden alle Fahrzeuge der Hammer Polizei mit entsprechenden Aufklebern versehen. ADFC-Vorsitzender Rainer Wilkes: „Wir freuen uns sehr über die Bereitschaft der Polizei, diese vom ADFC initiierte Kampagne zur Einhaltung des Mindestabstandes beim Überholen und für mehr Rücksicht im Straßenverkehr durchzuführen und bedanken uns dafür beim Hammer Polizeipräsidenten Thomas Kubera“.


https://hamm.adfc.de/artikel/anderthalbmeter

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