Fahrradbeleuchtung - ADFC Hamm
Sehen und gesehen werden. Fahrradbeleuchtung ist bei Dunkelheit essentiell.

Sehen und gesehen werden. Fahrradbeleuchtung ist bei Dunkelheit essentiell. © Busch + Müller

Fahrradbeleuchtung

Welche Beleuchtung gehört ans Rad? Viele Änderungen in kurzer Zeit haben Radfahrende verwirrt. Die gute Nachricht: Die Vorschriften sind nutzerfreundlicher geworden. Der ADFC gibt einen Überblick.

Das ist die wichtigste Neuerung der letzten Jahre im Bereich Beleuchtung: Fahrradbeleuchtung muss nicht mehr von einem Dynamo betrieben werden. Es sind auch batteriebetriebene Scheinwerfer und Rücklichter zugelassen. Sie müssen so befestigt sein, dass sie während der Fahrt nicht verrutschen können. Tagsüber müssen sie nicht mitgeführt werden.

Bei schwierigen Sichtverhältnissen kann es aber auch tagsüber nötig sein, Licht zu benutzen – etwa bei Regen. Daher ist es besser, eine Lichtanlage mit LED-Beleuchtung zu nutzen, die von einem Nabendynamo mit Strom versorgt wird. Die Technik ist sehr zuverlässig und das Licht funktioniert immer, wenn man es braucht.

Reflektoren sind Pflicht

Zusätzlich sind einige Reflektoren vorgeschrieben: Ein großer weißer Frontreflektor sowie ein großer roter Reflektor hinten. Die Pflicht, einen zweiten roten Reflektor hinten montiert zu haben, wurde mittlerweile gestrichen.

An den Pedalen müssen nach vorne und nach hinten wirkende gelbe Reflektoren angebracht sein. Bei den Laufrädern hat man die Wahl: Entweder man nutzt Reifen mit einem durchgehenden Reflexstreifen auf der Flanke, oder benutzt ganz klassisch zwei gelbe Speichenreflektoren in jedem Laufrad. Auch reflektierende Speichenclips, die an jeder Speiche angebracht sind, sind möglich.

Leuchten müssen zugelassen sein

Alle Beleuchtungselemente müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein. Damit wird sichergestellt, dass sie bei korrekter Einstellung nicht zu stark den Gegenverkehr blenden, ein gleichmäßiges Lichtfeld aufweisen und andere Kriterien erfüllen, die die Sicherheit gewährleisten.

Ob eine Leuchte zugelassen ist, erkennt man am Prüfzeichen: Eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer. Alles, was das Prüfzeichen nicht trägt, darf weder als Fahrradbeleuchtung verkauft, noch genutzt werden. Das gilt zum Beispiel auch für die beliebten Blinklichter, die gern anstelle von oder zusätzlich zu Scheinwerfer und Rücklicht eingesetzt werden. Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften kann bis zu 35 Euro Bußgeld kosten.

Zuverlässigkeit ist gestiegen

Fahrradbeleuchtung ist mittlerweile sehr zuverlässig, nachdem sie jahrelang ein steter Quell von Problemen war. Nabendynamos liefern bei jedem Wetter Strom. Moderne LED-Beleuchtung ist so leistungsstark, dass selbst eine stockfinstere Umgebung mit guter Sicht durchquert werden kann.

Die Lebensdauer der Beleuchtungselemente ist zudem sehr viel länger die der Glühbirnchen von früher. Glühbirnen sind, zusammen mit Seitenläufer-Dynamos, kaum noch auf dem Markt zu finden.

Batterieleuchten profitieren von LED-Technik

Die Beleuchtung von Pedelecs wird meist nicht von einem Dynamo angetrieben, sondern von dem Akku, der auch den Motor speist. Selbst wenn der Akku so geleert ist, dass der Motor abschaltet, reicht die restliche Energiemenge noch für mehrere Stunden Beleuchtung, sodass man im Fall der Fälle nicht im Dunkeln steht.

Batteriebeleuchtung ist dank der energieeffizienten LED-Technik ebenfalls zuverlässiger geworden. Dennoch eignen sich batterie- oder akkubetriebene Leuchten eher für gelegentliche Einsätze, weil regelmäßiges Nachladen notwendig ist. Und das wird erfahrungsgemäß auch mal vergessen. Es ist auch lästig, Scheinwerfer und Rücklicht immer abzunehmen, sobald man das Rad abstellt, weil sie sonst geklaut werden könnten.

Korrekte Einstellung ist wichtig

Die leistungsstarken LED-Scheinwerfer können enorm blenden, wenn sie zu hoch eingestellt sind. Für entgegenkommende Radfahrer*innen kann das unangenehm und auch gefährlich sein.

Nach den alten Vorschriften soll der Lichtkegel des Scheinwerfers in zehn Metern vor dem Vorderrad auf den Boden treffen. So ist eine gute Ausleuchtung der Fahrbahn möglich, ohne den Gegenverkehr zu stark zu blenden.

Neuere und leistungsstärkere Scheinwerfer sind aber in der Lage, einen wesentlich größeren Bereich vor dem Fahrrad auszuleuchten, ohne Blendwirkung für entgegenkommende Radfahrende. Daher ist es wichtig, sich an die Anleitung der Hersteller für eine korrekte Einstellung zu halten.

Zurück zum Dossier

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular
https://hamm.adfc.de/artikel/fahrradbeleuchtung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt