Vorstand des ADFC Hamm einstimmig wiedergewählt - ADFC Hamm

Vorstand des ADFC Hamm einstimmig wiedergewählt

Mitgliederversammlung des ADFC Hamm am 14. März 2024

Vorstand des ADFC Hamm
Vorstand des ADFC auf der Mitgliederversammlung am 14.3.2024 © Frank Bruse

Die gut besuchte Mitgliederversammlung des ADFC Hamm am 14. März 2024 stand im Zeichen von Berichten und Neuwahlen des Vorstands, der seit knapp drei Jahren im Amt war.

Rückblick und Ausblick

Der 2. Vorsitzende Klaus Peter Bürger gab einen Überblick über die Aktivitäten des Vereins im vergangenen Jahr und wies auf die Problematik der TourGuide-Ausbildung hin. Der 1. Vorsitzende Rainer Wilkes ergänzte dies mit einem Bericht über die Professionalisierung des Vereins. Er hob die Umstellung der Kommunikation und Dokumentenverwaltung auf eine Cloud-Lösung hervor, sowie die Anschaffung neuer Technik wie Werkstattausstattung, Beamer und Lastenrad. Wilkes betonte auch die Bedeutung der Kooperationspartner des ADFC wie Polizei, Stadtverwaltung, FUgE und VCD.

Mit Blick auf die anstehenden Wahlen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 prognostizierte Wilkes eine steigende Nachfrage nach der Expertise des ADFC, insbesondere als Bündnispartner für die verkehrspolitischen Ziele der Parteien.

Konkrete Maßnahmen für Hamm

In Hamm strebt der Verein konkrete Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs an. Dazu gehören die Schaffung weiterer Fahrradstraßen, die Einrichtung einer Schulstraße und die Etablierung eines Radverkehrsbeauftragten ab dem Jahr 2025.

Interne Ziele

Intern setzt sich der Verein für die Zertifizierung aller Radtourenleiter*innen ein und möchte eine höhere Beteiligung von Frauen und jüngeren Menschen als aktive Mitglieder erreichen. Ein Ziel ist es auch, den Vorstand bis zum Jahr 2027 im Durchschnitt fünf Jahre jünger zu machen und mindestens eine Frau im Vorstand zu haben.

Kassenbericht und Entlastung des Vorstands

Schatzmeister Frank Pannott erläuterte ausführlich die Kassenlage und präsentierte exemplarisch Einnahmen und Ausgaben des Vereins.

Nach den Ausführungen des geschäftsführenden Vorstands wurde der Vorstand von den Mitgliedern einstimmig entlastet.

Berichte der Fachreferenten und Neuwahlen

Die beiden Fachreferenten Walter Hupfeld (Verkehrspolitik) und Andreas Bert (Technik) berichteten von ihren Aktivitäten, wie dem Radlerstammtisch und der Ausleihe des Lastenrades.

In der anschließenden Neuwahl trat der alte Vorstand zur Wiederwahl an und wurde mit wenigen Enthaltungen für die nächsten drei Jahre gewählt. Klaus Peter Bürger wurde zudem zum Delegierten für die Landesversammlung gewählt.


https://hamm.adfc.de/neuigkeit/vorstand-des-adfc-hamm-einstimmig-wiedergewaehlt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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