ADFC fordert Tempo 30 auf der Wilhelmstraße - ADFC Hamm
Karte mit Unfällen an der Wilhelmstraße

Unfälle von PKW mit Radfahrenden oder zu Fuß Gehenden laut Angaben des Statistischen Bundesamtes © ADFC Hamm

ADFC fordert Tempo 30 auf der Wilhelmstraße

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) in Hamm setzt sich nachdrücklich für die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Wilhelmstraße ein.

Hintergrund der Forderung sind die zahlreichen Unfälle zwischen Pkw und Radfahrern sowie Fußgängern auf der Wilhelmstraße. Allein im Jahr 2022 ereigneten sich 14 solcher Unfälle, hinzu kamen 2 weitere Unfälle mit Fahrradbeteiligung. Die Wilhelmstraße stellt aufgrund der hohen Unfallhäufigkeit und der vielen Kreuzungen und Einmündungen eine besonders gefährliche Strecke für den Radverkehr dar. Zudem ist die Straße ein wichtiger Schulweg für viele Schülerinnen und Schüler, die die Schulen am Friedrich-Ebert-Park, die Wilhelm-Busch-Schule und die Berufskollegs am Vorheider Weg besuchen. Langfristig soll die Wilhelmstraße als Teil der Radhauptrouten fahrradfreundlich umgebaut werden. Darauf können wir nicht warten. Tempo 30 ist daher aus Sicht des ADFC eine unverzichtbare Sofortmaßnahme für diese zentrale Radverbindung in den Westen, nach Herringen und Pelkum. Sie ist kostengünstig und einfach umzusetzen.

Karte mit Unfällen an der Wilhelmstraße
Unfälle von PKW mit Radfahrenden oder zu Fuß Gehenden laut Angaben des Statistischen Bundesamtes © ADFC Hamm

Die Grafik zeigt Unfälle mit Personenschäden von PKW mit Radfahrenden oder Fußgänger*innen
Quelle: Statistisches Bundesamt

Argumente für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h:

1. Verkehrssicherheit erhöhen: Die hohe Anzahl von Unfällen zwischen Kfz und Radfahrern sowie Fußgängern auf der Wilhelmstraße ist besorgniserregend. Durch die Einführung von Tempo 30 kann das Unfallrisiko deutlich gesenkt werden, da die Fahrzeuge im Notfall schneller zum Stehen kommen und so mögliche Kollisionen vermieden werden können, da sich der Anhalteweg bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 halbiert.

2. Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer: Da die Wilhelmstraße von vielen Radfahrern und Fußgängern genutzt wird, ist deren Sicherheit zu gewährleisten. Entlang der Wilhelmstraße bzw. in den angrenzenden Quartieren befinden sich Schulen, eine Kindertagesstätte und ein Stadtteilzentrum. Bei Tempo 30 ist das Risiko schwerer Verletzungen deutlich geringer als bei Tempo 50. So überleben nur 2 von 10 Fußgängern eine Kollision bei 50 km/h, aber 9 von 10 bei 30 km/h.

3. Förderung des Umweltschutzes: Durch Tempo 30 können auch Emissionen und Lärm reduziert werden. Dies trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei und schafft ein angenehmeres Lebensumfeld für die Anwohnerinnen und Anwohner. Denn Tempo 30 wird vom menschlichen Ohr als Halbierung des Verkehrs wahrgenommen.

4. Schulwegsicherheit: Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Wilhelmstraße als Teil ihres Schulwegs zu den Schulen am Friedrich-Ebert-Park, der Wilhelm-Busch-Schule oder den Berufskollegs am Vorheider Weg. Durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird dieser Schulweg sicherer, da Kinder und Jugendliche besser vor potenziell gefährlichen Situationen geschützt sind.

5. Förderung des Radverkehrs: Eine angemessene Verkehrssicherheit ist ein wichtiger Faktor, um den Radverkehr zu fördern und mehr Menschen dazu zu ermutigen, das Fahrrad als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel zu nutzen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h schafft eine freundlicheres Umfeld für Radfahrende und fördert deren Präsenz im Straßenverkehr. Dies ist für die Wilhelmstraße von besonderer Bedeutung, da sie Teil der Hauptradrouten nach Pelkum und Herringen ist.

Für die ca. 2,2 km lange Strecke würde sich die Fahrzeit für Pkw und Busse von 2,6 min auf 4,4 min erhöhen, also um weniger als 2 min (bei angenommener konstanter Geschwindigkeit). Angesichts der Ampelschaltungen und Stopps auf der Strecke ist dies ein vertretbarer Zeitverlust im Vergleich zu den genannten Vorteilen.

Die Einführung von Tempo 30 auf der Wilhelmstraße in Hamm ist daher ein notwendiger Schritt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen, die Umweltbelastungen zu reduzieren und insbesondere den Schulweg für die Schülerinnen und Schüler sicherer zu machen, spätestens wenn die in der parlamentarischen Beratung befindlichen Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung dies ermöglichen.

Downloads

Karte mit Unfällen an der Wilhelmstraße

Unfallschwerpunkt Wilhelmstraße

Copyright: ADFC Hamm

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Anhalteweg bei Tempo 30 und Tempo 50

Anhalteweg bei Tempo 30 und Tempo 50

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Lärm bei Tempo 30

Lärm bei Tempo 30

Copyright: VCÖ

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Überlebenschance bei Tempo 30 und bei Tempo 50

Überlebenschance bei Tempo 30 und bei Tempo 50

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https://hamm.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-tempo-30-auf-der-wilhelmstrasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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