ADFC fordert einen Radverkehrsplan und eine:n Fahrradbeauftrage:n für Hamm
Nach einem guten "Aufbruch" der Ampelkoalition in Sachen Radverkehr scheint die Verkehrswende in Hamm ins Stocken geraten zu sein.
Nach der Kommunalwahl 2020 hegte der ADFC große Erwartungen, da der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition einen Aufschwung für den Radverkehr in Hamm versprach. "Wir wollen, dass Radfahren in Hamm die bevorzugte Alternative für den Weg zur Arbeit, den Schulweg und in der Freizeit wird." Tatsächlich gab es nach der Wahl einige Entwicklungen. Der Abbau von fast 200 Umlaufsperren und das Programm zur Installation von 2000 Fahrradständern pro Jahr waren positive Schritte für den Radverkehr. Die Planung der Radhauptrouten wurde gestartet, und bereits Ende 2021 wurde die erste Planung für die Radhauptroute nach Uentrop und Werries vorgestellt. Mittlerweile liegen auch Planungen für Braam-Ostwennemar, Westtünnen, Rhynern und Pelkum vor. Leider wurde nur wenig davon umgesetzt.
Aktuell scheint der versprochene Aufbruch durch die Koalition zum Stillstand gekommen zu sein, viele geplante Maßnahmen wurden noch nicht realisiert und punktuelle Einzelmaßnahmen bringen keine wirkliche Verbesserung für das Radfahren in Hamm.
Seit drei Jahren finden regelmäßige Gespräche zwischen dem ADFC und der Stadt Hamm statt, in denen der ADFC über die Vorhaben der Stadtverwaltung informiert wird und Vorschläge zur Verbesserung der Radwege und zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrenden einbringen kann. Bisher wurden jedoch nur wenige Vorschläge des ADFC umgesetzt. Die Ergebnisse der letzten drei Jahre hat der ADFC in einer Zwischenbilanz zusammengefasst.
ADFC fordert einen umfassenden Radverkehrsplan für Hamm
Die gegenwärtigen städtischen Planungen konzentrieren sich ausschließlich auf die Radhauptrouten zu den verschiedenen Stadtbezirken, was in praktischer Hinsicht sämtliche Ressourcen der Stadt für den Radverkehr in den kommenden Jahren bindet. Es besteht jedoch dringender Bedarf an einem sicheren und komfortablen Radwegenetz innerhalb der Bezirke, um den Umstieg auf das Fahrrad für die Bevölkerung zu erleichtern. Hierfür ist ein durchdachter Radverkehrsplan für die Stadt Hamm erforderlich, der das aktuelle Verkehrsaufkommen berücksichtigt. Bedauerlicherweise liegen der Stadt keine konkreten Zahlen zum Radverkehr vor. Eine systematische Planung ist jedoch nur auf Basis einer datengestützten Analyse des Radverkehrs möglich. Hierfür sind Informationen zur aktuellen Fahrradinfrastruktur, den Nutzungsmustern und -trends sowie zur Identifizierung von Gefahrenstellen für Radfahrer erforderlich, um eine durchgängige, komfortable und sichere Radinfrastruktur zu schaffen.
Derzeit werden lediglich punktuelle Maßnahmen an Radwegen umgesetzt, häufig aufgrund von Anträgen der Bezirksvertretungen oder es wird die Markierung von Radverkehrsfurten zur Gefahrenabwehr vorgenommen, jedoch existiert kein durchgängiges Konzept für den Radverkehr in Hamm.
Die Stadt Hamm braucht eine:n Radverkehrsbeauftragte:n
Für die Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes ist eine verantwortliche Stelle in der Stadtverwaltung notwendig. Eine solche Stelle muss neu geschaffen werden und sollte die Belange des Radverkehrs federführend vertreten. Der Fahrradbeauftragte sollte folgende Verantwortlichkeiten im Bereich Radverkehr übernehmen:
1. Planung:
- Bei allen Planungen des Tiefbauamtes oder externer Planer auf Einhaltung der Radverkehrsanforderungen (ERA 2010 etc.) achten.
- Sicherstellung der Erschließung für den Radverkehr in Neubaugebieten.
- Leitung der Arbeitsgruppe (AG) Radverkehr in der Stadtverwaltung.
2. Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur
- Systematische Verbesserung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur durch eigene Untersuchungen oder Hinweise.
- Umsetzung von Markierungslösungen zur besseren Führung und Erhöhung der Sicherheit.
3. Verkehrsregeln:
- Überprüfung der Verkehrsregeln auf Fahrradfreundlichkeit.
- Initiierung von Regeländerungen, z.B. Grünpfeil für Fahrräder und Anpassung von Ampelschaltungen.
4. Verkehrssicherheit:
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr.
- Systematische Auswertung von Radverkehrsunfällen, insbesondere mit Schwerverletzten.
- Überprüfung auf vermeidbare Maßnahmen wie Beseitigung von Sichthindernissen, Änderung von Ampelschaltungen und bessere Markierung von Radwegen.
5. Öffentlichkeitsarbeit:
- Kontaktpflege mit der Öffentlichkeit, Verbänden und Parteien.
- Dokumentation der Entwicklungen und Aktivitäten im Radverkehr.
6. Fahrradparken und -teilen:
- Verantwortlich für Fahrradparken, Fahrradverleih, E-Scooter und Fahrradmitnahme.
7. Radverkehrsförderung:
- Zuständig für die betriebliche Radverkehrsförderung.
- Förderung von Lastenrädern.
Der Fahrradbeauftragte agiert als zentrale Figur, die verschiedene Aspekte des Radverkehrs plant, überwacht und fördert, um die Radmobilität in der Stadt zu verbessern.