Radlerstammtisch diskutiert aktuelle Pläne der Stadt Hamm - ADFC Hamm
Adenauer Allee

Kombinierter Rad-/Gehweg Adenauerallee © ADFC Hamm - W. Hupfeld

Radlerstammtisch diskutiert aktuelle Pläne der Stadt Hamm

Der Radlerstammtisch hat sich auf seiner Sitzung am 18.01.2022 intensiv mit den neu geplanten Radhauptrouten nach Uentrop, Werries und Braam-Ostwennemar beschäftigt.

Insgesamt werden die Pläne der Stadt Hamm begrüßt. Sie bedeuten eine deutlich komfortablere und schnelle Anbindung der östlichen Stadtteile an die Innenstadt und sind dazu geeignet, den Radverkehr in Hamm zu stärken.

Sämtliche Planungen der Stadt sehen gemeinsame Rad- und Gehwege mit einer Breite von 3 Meter vor. Ein solcher Querschnitt ist aber nur bei einer geringen Verkehrsdichte angemessen. Ab 2000 Radfahrenden und Fußgängern pro Tag ist ein Querschnitt von 3 m nicht ausreichend, da es vermehrt zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmern kommt, wie jetzt schon auf der Adenauerallee zu beobachten ist. Daher wünschen sich die Mitglieder des Radlerstammtisch eine Prognose des Verkehrsaufkommens auf den geplanten Radrouten durch die Stadtverwaltung und bei entsprechenden Verkehrsstärken einen breiteren Ausbau der Radwege oder eine Trennung von Rad- und Gehwegen.

Die Route nach Uentrop verläuft zwischen Adenauerallee und Im Fuchswinkel entlang der Lippestraße. Hier sollte unbedingt der vorhandene Mehrzweckstreifen in einen Radstreifen umgewandelt werden, der ggf. bis zum Friedrichsfeld führt, um auch das Neubaugebiet für den Radverkehr zu erschließen. Damit die Lippestraße bei der Fahrt in die Innenstadt auch von Schülerinnen und Schülern sicher überquert werden kann, wird an dieser Stelle eine Anforderungsampel gewünscht, da eine Querungshilfe nicht die geforderte Sicherheit bietet und für Lastenräder und Räder mit Anhängern ungeeignet ist.

Der weitere Verlauf der Radroute über die Zechenbahn bis zum Gut Sternholz bietet eine gute Anbindung an den Radweg nach Ahlen. Für Pendler in die Uentroper Gewerbegebiete ist die Route aber nicht optimal. Es ist zu überlegen, inwieweit der Pendlerverkehr per Rad über die Alte Uentroper Straße/Mühlenstraße durch Rad- oder Schutzstreifen sicher in die Industriegebiete geführt werden kann.

Die Strecke nach Braam-Ostwennemar verläuft von der Fahrradpromenade bis zum Dunantweg über die Marker Allee, die über einen nicht benutzungspflichtigen Radweg verfügt, der den Anforderungen an eine Radhauptroute in keinster Weise entspricht. Die Mitglieder der Radlerstammtischs schlagen vor, den Radverkehr zwischen Widumstraße und Dunantweg über die Fahrbahn zu führen, die Nutzung des Radwegs im Seitenbereich aber weiterhin zu ermöglichen. Auf der Fahrbahn sollte der Radverkehr durch einen Schutzstreifen abgesichert werden, soweit dies die Fahrbahnbreite zulässt. Andernfalls sollte durch Fahrrad-Piktogramme verdeutlicht werden, dass Räder in diesem Bereich die Fahrbahn benutzen dürfen. Diese Maßnahme ist auch der Tatsache geschuldet, dass 80 % der Autofahrenden die Verkehrsregeln zur Benutzungspflicht von Radwegen nicht kennen.

Die Kreuzungen der Radroute nach Braam-Ostwennemar wurden im Radlerstammtisch ausführlich diskutiert. Die Überquerung Soester Straße muss deutlich überbaut werden. Die Führung des Radwegs ist an dieser Stelle nicht optimal und die Überquerungshilfe viel zu schmal. Bei der Kreuzung des Radwegs mit der Straße “Am Hagenkamp” sollte der Radweg Vorrang gegenüber dem PKW-Verkehr haben, schlug die Sprecherin der VCD-Ortsgruppe Hamm Helga Behrens vor.

Radschnellweg Ruhr (RS 1)

Der in der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Ruhr RS angedachte Trassenverlauf ist durch eine für den Kreis Unna erstellte Umweltverträglichkeitsstudie in Frage gestellt worden, berichtete ADFC-Mitglied Walter Hupfeld. In der UVS wird eine Trasse über die ehemalige Bahnstrecke von Werne nach Stockum präferiert, da diese weniger Raumwiderstand bietet. Der weitere Verlauf auf Hammer Gebiet wäre aber völlig ungeklärt, da die Bahnstrecke zwischen Stockum und Hamm noch in Betrieb ist. 

Der Vorsitzende des ADFC Hamm Rainer Wilkes erklärt, dass sich der ADFC weiterhin für die ursprüngliche Route entlang des Datteln-Hamm-Kanals ausspricht. Diese Route ist die kürzeste Verbindung nach Rünthe und Werne und ein bei vielen Radfahrenden beliebter und häufig genutzter Weg. Um einen größeren Abstand zu den Naturschutzgebieten an der Lippe zu gewährleisten, könnte der RS 1 über das Gelände des stillgelegten Hafens am Gersteinwerk geführt werden. Diesen Vorschlag begrüßt auch NABU-Mitglied Dirk Hanke, der sogar einen vollständigen Rückbau des Hafens anregt.  Die hohen Qualitätsstandards eines Radschnellwegs (4 m Radweg und 2,50 m Gehweg) könnten auf dem Mitteldamm über weite Strecken eingehalten werden. Der ADFC Hamm wünscht sich eine Umsetzung des RS1 nach Hamm bis zur Eröffnung der IGA 2027 in Lünen. 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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