Der neue Bußgeldkatalog mit Bußgeldern für Radfahrer - ADFC Hamm
Radfahrer wird mit weniger als 1,5 überholt

Überholvorgang in der Langen Reihe in Hamburg. © Ulf Dietze / adfc hamburg

Der neue Bußgeldkatalog mit Bußgeldern für Radfahrer

Im April 2020 hat es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung gegeben, die gerade Radfahrende besser schützen sollen, z.B. das Abstandsgebot beim Überholen und Halteverbot auf Radstreifen und Schutzstreifen.

Aufgrund von rechtlichen Problemen hat der Bundesrat den zugehörigen Bußgeldkatalog erst am 08.10.2021 verabschiedet. Der Bußgeldkatalog wurde dann am 19.10.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt drei Wochen später am 9.11.2021 in Kraft.

Damit können erst jetzt auch Bußgelder für die neu eingeführten Regelungen erhoben werden. Aber auch Verstöße von Radfahrenden werden richtig teuer, z.B auf dem Fahrradweg in entgegengesetzer Richtung oder auf dem Gehweg fahren kostet dann mindestens 55 €.

Abstandsverstoß

Nichteinhaltung des Abstandsgebots von 1,50 m innerorts bzw. 2 m außerorts beim Überholen von Fußgängern, Radfahreren oder Elektrokleinstfahrzeugen

Abstandsverstoß bis zu 80 km/h25 Euro
... mit Gefährdung30 Euro

Überholverbot (auch bei Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen Vz. 277.1)

Überholen trotz Überholverbot70 Euro
Überholen bei unklarer Verkehrslage trotz Überholverbot150 Euro - 1 Punkt

Parken und Halten auf Geh- und Radwegen

Verbotswidriges Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen55 Euro
... mit Behindeurng70 Euro
... länger als eine Stunde70 Euro

Halten in zweiter Reihe

Unzulässiges Halten in zweiter Reihe55 Euro

     

Abbiegen von LKW mit max. 7 km/h

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Erhöhte Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Tempo-Überschreitung innerorts 
bis 10 km/h30 Euro
11-15 km/h50 Euro
16-20 km/h70 Euro
21-25 km/h115 Euro 1 Punkt

Bußgeldkatalog für Radfahrer

Beleuchtung am Fahrrad

Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Unfallfolge35 €

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Auch nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer müssen mit Bußgeldern und sogar Punkten in Flensburg rechnen, wenn sie bei Rot die Ampel überqueren. Zudem gefährden sie sich selbst dabei in höchstem
Maße.

einfacher Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad60 € - 1 Punkt
... mit Gefährdung100 € - 1 Punkt
... mit Unfallfolge120 € - 1 Punkt
qualifizierter Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad100 € - 1 Punkt
... mit Gefährdung160 € - 1 Punkt
... mit Unfallfolge180 € - 1 Punkt

Sind die Radwege allerdings nicht besonders gekennzeichnet, besteht keine Pflicht, diese zu benutzen, und Radfahrer dürfen auf die Straße ausweichen. Doch an das Rechtsfahrgebot müssen sich Radfahrer stets halten.

Straßenbenutzung mit dem Fahrrad

VerstoßBußgeld
freihändig fahren5,00 €
Verstoß gegen Rechtsfahrgebot15,00 €
... mit Behinderung25,00 €
... mit Gefährdung 30,00 €
... mit Unfallfolge 35,00 €
Verstoß gegen Radwegebenutzungspflicht20,00 €
... mit Behinderung25,00 €
... mit Gefährdung 30,00 €
... mit Unfallfolge 35,00 €
Nebeneinanderfahren mit Behinderung anderer20,00 €
... mit Gefährdung 25,00 €
... mit Unfallfolge 30,00 €
verbotswidriges Befahren eines Fußgängerbereichs25,00 €
... mit Gefährdung 35,00 €
... mit Unfallfolge 40,00 €
Verstoß gegen ein Verkehrsverbot (z. B. Einfahrtsverbot, Durchfahrtsverbot)25,00 €
... mit Gefährdung 35,00 €
... mit Unfallfolge 40,00 €
Radweg in falscher Richtung befahren 55,00 €
... mit Behinderung70,00 €
... mit Gefährdung 80,00 €
... mit Unfallfolge100,00 €
vorschriftswidrig Gehweg befahren55,00 €
... mit Behinderung70,00 €
... mit Gefährdung 80,00 €
... mit Unfallfolge100,00 €
vorschriftswidrig Verkehrsinsel benutzt55,00 €
... mit Behinderung70,00 €
... mit Gefährdung 80,00 €
... mit Unfallfolge100,00 €
vorschriftswidrig Grünanlagen benutzt55,00 €
... mit Behinderung70,00 €
... mit Gefährdung 80,00 €
... mit Unfallfolge100,00 €
vorschriftswidrig Seitenstreifen befahren (außer auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen)55,00 €
... mit Behinderung70,00 €
... mit Gefährdung 80,00 €
... mit Unfallfolge100,00 €

Quellen

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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