Verkehrsregeln, die jeder Rad- und Autofahrer kennen sollte - ADFC Hamm
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Verkehrsregeln, die jeder Rad- und Autofahrer kennen sollte

Häufig liest man in Kommentaren z.B. auf Facebook, Radfahrende sollten sich erst mal an die Verkehrsregeln halten. Ja – Radfahrende sollten sich an die Regeln halten, das gilt aber auch umgedreht.

Viele Verkehrsregeln, die Radfahrende im Verkehr schützen sollen, sind Autofahrenden nicht oder nur unzureichend bekannt. Mit diesem Artikel wollen wir helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Wir wünschen uns von Autofahrenden häufig mehr Rücksicht, damit auch Radfahrende sicher unterweges sind.

Abstand zu Fahrrädern beim Überholen

Beim Überholen ist innerorts ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten. Ist das nicht möglich, dann kann nicht überholt werden. Das gilt auch, wenn ein Schutzstreifen vorhanden ist. Häufig wird der in der StVO vergeschriebene Abstand nicht eingehalten. Manche PKW-Fahrer fahren sogar extra nah vorbei, wenn der Radfahrende statt auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg erlaubter Weise auf der Fahrbahn fährt.

Nicht benutzungspflichtige Radwege

In Hamm wurde vor einigen Jahren die Benutzungspflicht für eine Vielzahl von Radwegen aufgehoben, weil sie den geforderten Qualitätsstandards nicht genügen. Radwege müssen nur genutzt werden, wenn ein blaues Schild mit dem Fahrradsymbol vorhanden ist. Ein fehlendes Schild oder ein weißes Zusatzschild verpflichten nicht zu Nutzung des Radweges. Viele Autofahrende kennen diese Regeln nicht und ärgern sich darüber, dass nicht der Radweg oder Gehweg benutzt wird. Dies bringen sie auch schon mal durch Hupen oder extra dichtes Vorbeifahren zum Ausdruck.

Überfahren von Schutzstreifen

Kaum ein Autofahrer weiß, dass die gestrichelte Linie eines Schutzstreifens nur im Ausnahmefall überfahren werden darf, z.B. zum Ausweichen bei Gegenverkehr. Gegen diese Regel wird nicht nur  in Hamm pausenlos verstoßen. Autofahrende nehmen einfach den für Radfahrende reservierten Verkehrsraum für sich in Anspruch.

Parken und Halten auf Radwegen und Schutzstreifen

Parken und Halten auf Radwegen und Schutzstreifen ist verboten. Leider wird dies oft gerade auch von Lieferfahrzeugen missachtet. Radfahrende müssen ausweichen, was oft zu gefährlichen Situationen führt. Leider werden solche Vergehen viel zu selten bestraft.

Parken im Kreuzungsbereich

Beim Parken muss vor oder hinter Kreuzungen mindesten ein Abstand von 5 m eingehalten werden. Wird bis in die Kreuzung geparkt, behindert dies die Sicht, was für Radfahrende und Fußgänger gefährlich ist. Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter betragen.

Die häufigsten Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden sind Abbiegeunfälle. Man muss nur im Südviertel unterwegs sein, um zu sehen, wie häufig diese Regel missachtet wird.

Fahrradstraßen

Welcher Autofahrer kennt schon Regelungen in Fahrradstraßen. Das dort Radfahrende in beide Richtungen nebeneinander fahren dürfen, wer weiß das schon?

In Hamm ist Nutzung durch PKW durch ein Zusatzschild in (fast) allen Fahrradstraßen erlaubt. Autofahrende nehmen eine Fahrradstraßen überhaupt nicht wahr und verhalten sich entsprechend – häufig rücksichtslos gegenüber dem Radverkehr.

Nebeneinander fahren

§2 Absatz 4 der StVO besagt: „Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.“ Solange für die Autos ein Überholen möglich ist, können Fahrräder nebeneinader fahren. Im Nordenstiftsweg in Hamm gibt es ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge. Auch hier dürfen Fahrräder nebeneinander fahren.

Fahren im Verband

Wenn mehr als 15 Fahrradfahrer zusammen unterwegs sind, gilt eine Sonderregel. Dann nämlich dürfen sie einen geschlossenen Verband bilden und generell zu zweit nebeneinander fahren (Paragraf 27, Absatz 1 der StVO). Auch ist die Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben, es darf auf der Fahrbahn gefahren werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Tempolimits sind für viele Autofahrende ein Ärgernis. Damit muss man es nicht so genau nehmen, wenn nicht gerade ein Blitzer vorhanden ist. Es scheint wohl völlig normal, dass man durch Tempo 30-Zonen mit 40 fährt oder innerorts mit 60 km/h unterwegs ist. Der Tacho zeigt sowieso zu viel an und beim Blitzen gibt es auch noch eine Toleranz von 3 km/h. Und ansonsten kostet es auch nicht die Welt, wenn man mal erwischt wird.

Aber 60 km/h statt 50 km/h bedeutet einen deutlich längeren Bremsweg, 36 m statt 25 m, bei Tempo 40 ist der Bremsweg fast doppelt so lang wie bei 30 km/h. Damit steigt auch die Gefahr für Radfahrende und Fußgänger und die Schwere von Unfällen nimmt zu.

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https://hamm.adfc.de/artikel/verkehrsregeln-die-jeder-rad-und-autofahrer-kenen-sollte

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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