Fahrraddiebstahl - was tun? - ADFC Hamm

Fahrraddiebstahl - was tun?

Fahrraddiebstahl ist eine leidiges Thema und die Angst vor Verlust verhindert manche Fahrt, weil man das teure Fahrrad nicht unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum abstellen möchte.

Fahrraddiebstahl - was tun?

Fahrraddiebstahl ist eine leidiges Thema und die Angst vor Verlust verhindert manche Fahrt, weil man das teure Fahrrad nicht unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum abstellen möchte. Alleine im Monat Juli 2021 wurden im Hammer Stadtgebiet fast 90 Fahrräder entwendet (Pressemitteilung). Darunter auch hochwertige Pedelecs. 

Diebstahl verhindern

Die beste Methode das Rad vor Diebstahl zu schützen ist ein hochwertiges Fahrradschloss. Am besten benutzt man eine stabiles Ketten-, Bügel- oder Faltschloss, da preiswerte Schlösser sehr leicht zu knacken sind. Wichtig dabei ist das Fahrrad nicht nur abzuschließen, sondern an einem Fahrradständer oder an einen fest verankerten Gegenstand anzuschließen. Wenn möglich sichert man auch einzelne Teile wie Hinter- oder Vorderrad, vor allem, wenn diese einen Schnellspannverschluss haben und leicht ausgebaut werden können. 

GPS-Tracker bieten zusätzlichen Schutz

Eine weitere Möglichkeit Fahrräder gegen Diebstahl zu schützen ist das Anbringen eines versteckten Senders am Rad. Diese Sender, sogenannte GPS-Tracker, alarmieren den Besitzer per SMS auf das Mobiltelefon, wenn das abgestellte Fahrrad bewegt wird. Zudem übermitteln sie laufend den aktuellen Standort des Fahrrads. GPS-Tracker sind aber relativ teuer, da man eine SIM-Karte mit monatlich anfallenden Kosten benötigt.

Eine preiswertere Alternative zu GPS-Trackern sind für IPhone-Nutzer AirTags von Apple, bei denen das Rad über das “Wo ist”-Netzwerk geortet werden kann. Dabei fallen keine Gebühren an, dafür ist die Ortung aber im Vergleich zu echten GPS-Trackern nicht flächendeckend möglich.

Fahrrad registrieren

Wichtige Daten zu seinem Fahrrad sollte man sich auf alle Fälle notieren. Dazu gibt es die App Fahrradpass für das Smartphone. Hier lassen sich detailliert Daten zum Fahrrad wie die Herstellerangaben und Rahmennummer eintragen. Bei einer Anzeige hat man dann alle Daten schnell zur Hand. Die App wirkt ein wenig veraltet, so lassen sich als Radtyp keine Pedelecs auswählen und es gibt keine Feld für die Akku-Nummer.

Man kann sein Fahrrad auch direkt bei der Polizei registrieren. Dies ist auf jeder Wache möglich oder über ein Online–Formular. Die Daten werden dann in der lokalen Fahrradhalterdatei des Polizeipräsidiums gespeichert. Die Adresse des Formulars für Hamm lautet https://www.zuhause-sicher.de/index.php?id=465

Fahrradcodierung

Die Fahrradcodierung ist eine weitere Möglichkeit, Fahrraddiebstahl und den Verkauf von Rädern durch Diebe und Hehler zu erschweren. Durch die Codierung kann die Polizei den wahren Eigentümer des Rades ermitteln. Dazu wird ein EIN-Code (Eigentümer-Identifizierungs-Nummer) in den Rahmen graviert oder als Aufkleber auf den Rahmen geklebt. Der Code besteht aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination. Er setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen und Gemeindecode des Ortes, in dem die/der Eigentümer*in wohnt, einer fünfstelligen Zahl für die Straße, drei Ziffern für die Hausnummer, sowie den Initialen der Eigentümer*in und wird möglichst ergänzt durch eine zweistellige Jahreszahl der Codierung. Aus der Nummer kann die Polizei ermitteln, wo der ursprüngliche Eigentümer wohnt. Wikipedia

Was tun bei Diebstahl?

Wem das Fahrrad gestohlen wurde, zeigt den Diebstahl möglichst bald bei der Polizei an. Mit den Informationen aus dem Fahrradpass kann sie umgehend die Ermittlungen aufnehmen, eine Fahndung einleiten und prüfen, ob das Rad unter aufgefundenen Fahrrädern ist.

Die Polizei rät: im Verdachtsfall die 110 wählen!

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Fahrradpass

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https://hamm.adfc.de/artikel/fahrraddiebstahl-was-jetzt-tun

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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