Schulstraßen statt Verkehrschaos - ADFC Hamm
Kinder fordern Schulstraße

Kinder fordern Schulstraße © Anja Branger

Schulstraßen statt Verkehrschaos

Der neue NRW-Erlass zu Schulstraßen ermöglicht es den Kommunen, das Verkehrschaos durch Elterntaxis zum Schulbeginn zu verhindern.

Elterntaxis bringen die Kinder zwar bequem zur Schule, bringen aber auch eine Reihe von Problemen mit sich. Verstopfte Straßen, zugeparkte Gehwege und riskante Fahrmanöver gefährden Kinder und andere Verkehrsteilnehmer. Außerdem wird die Selbständigkeit der Kinder eingeschränkt. Kinder, die ständig im Auto mitgenommen werden, lernen nicht, sich selbständig im Straßenverkehr zu bewegen und wichtige Kompetenzen für das Verhalten im öffentlichen Raum zu entwickeln. Darüber hinaus tragen Elterntaxis zur Luftverschmutzung und zum Ausstoß von Treibhausgasen bei.

Viele Schulen in Hamm haben Probleme mit Elterntaxis, in Herringen an der Lessingschule wird gerade ein Elternparkplatz eingerichtet, an der Theodor-Heuss-Schule wird über einen Walking Bus nachgedacht.

Ziel sind sichere und nachhaltige Schulwege für alle Kinder. Schulen, Eltern, Politik und Verwaltung müssen gemeinsam an Lösungen arbeiten, um alternative Mobilitätsformen zu fördern und den negativen Folgen von Elterntaxis entgegenzuwirken.

Ein Mittel dazu ist die Einrichtung von Schulstraßen, d.h. während der Bring- und Abholzeiten wird die Straße vor der Schule temporär für den Verkehr gesperrt, so dass die Schüler gefahrlos zu Fuß zur Schule gehen können.

Beispiele für Schulstraßen

Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es in einer Reihe von Städten Modellversuche mit Schulstraßen, so gibt es in Köln bereits 4 Schulstraßen, weitere in Bonn und Düsseldorf. Dies ist vor allem dem Aktionsbündnis “Kinder auf Rad” in Köln zu verdanken, das auch die Durchführung der Kidical Mass europaweit koordiniert.

Rechtssichere Einrichtung von Schulstraßen

Die Straßenverkehrsbehörden sperren sich häufig gegen die Einrichtung von temporären Durchfahrtsverboten, da sie keine rechtliche Handhabe für eine solche Maßnahme sehen. In Österreich sind Schulstraßen in der Straßenverkehrsordnung verankert und daher problemlos möglich, in Deutschland nicht. Das Aktionsbündnis Kidical Mass, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben deshalb ein Gutachten erstellen lassen, das beschreibt, wie Schulstraßen eingerichtet werden können.

In Nordrhein-Westfalen hat der Wunsch nach Schulstraßen nun dazu geführt, dass das Verkehrsministerium einen Erlass herausgegeben hat, der den Kommunen einen Leitfaden für die Einrichtung von Schulstraßen an die Hand gibt.

Wie kommt man zu einer Schulstraße

Die Initiative zur Einrichtung einer Schulstraße sollte von der Schule ausgehen. Die Schulleitung, Lehrer oder engagierte Eltern sollten das Thema einbringen und in der Schule diskutieren, ob es an der Schule ein Problem mit Elterntaxis gibt und ob eine Schulstraße eine Lösung sein könnte.

Die Schulstraße könnte dann an einem Tag oder in einer Woche mit einer Demonstration ausprobiert werden. Diese einmalige Einrichtung sollte dann mit entsprechenden Aktionen mit den Schülerinnen und Schülern verbunden werden, vielleicht im Rahmen einer Projektwoche zum Thema Verkehr.

Kidical Mass zum Thema Schulstraßen

Der ADFC plant für Mai eine Kidical Mass, die auch das Thema Schulwege aufgreift. Auch der Radlerstammtisch im März wird sich mit diesem Thema beschäftigen. Der ADFC in Hamm bietet Hilfe bei organisatorischen Fragen wie der Anmeldung einer Demonstration und kann Kontakte zu Politik, Verwaltung oder bereits erfolgreichen Schulinitiativen vermitteln. Geben wir unseren Kindern die Straße zurück und überlassen wir sie nicht den Autos.

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https://hamm.adfc.de/artikel/schulstrassen-statt-verkehrschaos

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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