Neue Piktogrammkette auf der Östingstraße konterkariert Anliegen des ADFC - ADFC Hamm
Fahrradpiktogramme auf der Östingstraße

Fahrradpiktogramme auf der Östingstraße © ADFC Hamm - W.Hupfeld

Neue Piktogrammkette auf der Östingstraße konterkariert Anliegen des ADFC

Der ADFC Hamm hatte vorgeschlagen, Fahrradpiktogramme auf der Östingstraße aufzubringen, um deutlich zu machen, dass Radfahrende auf der Fahrbahn fahren dürfen. Was jetzt gemacht wurde erfüllt nicht das Anliegen des ADFC.

Die Östingstraße wurde 2019 nach längerer Bauzeit für den Verkehr freigegeben. Bei der Sanierung wurde kein Radweg gebaut, lediglich ein für den Radverkehr freigegebener Gehweg ist vorhanden. Daher kann der Radverkehr auf der Östingstraße ganz normal die Fahrbahn benutzen. Dem ADFC wurde aber wiederholt berichtet, dass Autofahrende den Radlern dieses Recht absprechen. Dabei werden Radfahrende angepöbelt, es wird mit Absicht extrem nah überholt oder Radfahrende werden sogar ausgebremst. Ob dies aus Unkenntnis der rechtlichen Situation geschieht oder aus Respektlosigkeit, sei dahingestellt. Radfahrende werden als Hindernis wahrgenommen und sollten aus Sicht einiger Autofahrer gefälligst den Gehweg nutzen.

Aus diesem Grund hat der ADFC im Mai den Antrag gestellt, auf der Östingstraße eine Piktogrammkette aus Fahrradsymbolen anzubringen, um Autofahrenden zu signalisieren, dass auf der Fahrbahn Radfahren erlaubt ist. In vielen Städten wurden solche Piktogrammketten bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen auf der Fahrbahn verwendet. Wissenschaftliche Untersuchungen empfehlen die Vorgehensweise dort, “wo eine hohe Seitenraumnutzung zu beobachten ist, und um Netzlücken im Radverkehrsnetz zu schließen, an denen aufgrund von beengten Situationen keine regelkonformen Radverkehrsanlagen umgesetzt werden können”. Genau dies ist in der Östingstraße der Fall.

Die Stadt Hamm hat den Antrag des ADFC, Fahrradsymbole auf der Östingstraße aufzutragen, abgelehnt mit der Begründung, dies sei nicht konform zur StVO und man wolle keine Begehrlichkeiten wecken.

Nun hat die Stadt auf der Östingstraße aber doch vier Fahrradpiktogramme in Richtung Lohauserholz kurz vor der Bahnunterführung aufgetragen. In diesem Bereich ist die Benutzung des Gehwegs für den Radverkehr nicht mehr freigegeben. In Richtung Lohauserholz müsste der Radverkehr den Gehweg verlassen, die Östingstraße überqueren und die Fahrbahn benutzen. Genau hier wurden jetzt entsprechende Fahrradsymbole platziert, in einem Bereich, wo Radfahrende verpflichtend die Straße benutzen müssen.

Die Mehrzahl der Radfahrenden fährt aber in diesem Abschnitt rechtswidrig auf dem Gehweg weiter, wahrscheinlich fällt überhaupt nicht auf, dass das Zusatzschild “Radverkehr frei” hier fehlt. Daher wurde in der Bezirksvertretung Pelkum im Mai der Antrag gestellt, auch dieses kurze Stück im Bereich der Bahnunterführung für den Radverkehr freizugeben. Die Verwaltung hat sich dem verweigert mit der Begründung, dass “es aufgrund der schmalen Platzverhältnisse kurz vor und in der Unterführung nicht zulässig [ist], den Radverkehr weiter auf dem Gehweg freizugeben. Die dazu nötige Gehwegbreite ist bei Weitem nicht vorhanden. Hier bleibt nur die Option das Rad zu schieben oder auf der Fahrbahn zu fahren.” Diese Begründung ist insofern bemerkenswert, weil an anderer Stelle auf der Östingstraße der Gehweg einen halben Meter schmaler und trotzdem für den Radverkehr freigegeben ist.

Die jetzt von der Stadt durchgeführte Maßnahme konterkariert das Anliegen des ADFC, Autofahrende auf die Benutzung der Östingstraße durch den Radverkehr aufmerksam zu machen und damit Konflikte zwischen Autofahrenden und Radfahrenden zu vermeiden.

Vielmehr nutzt man Fahrradpiktogramme in einem Abschnitt, wo Radfahrende auf der Straße fahren müssen. Dies tun sie aber zum überwiegenden Teil aus Sicherheitsgründen nicht, daran werden auch die vier Fahrradsymbole nichts ändern.

Auf der Östingstraße liegt ein Mischverkehr vor und der Radverkehr kann selbstverständlich die Fahrbahn benutzen. Radfahrende sollten sich nicht in den Seitenbereich auf einen Gehweg abdrängen lassen, wo sie nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Leider wird aber genau dies von der Stadt Hamm wie an vielen anderen Stellen im Hammer Stadtgebiet befördert. Anstatt die Stellung der Radfahrenden zu stärken, drängt man den Radverkehr von der Straße ab. Dies steht im krassen Widerspruch zu den Äußerungen von Politik und Verwaltung zur Verkehrspolitik in Hamm, die von Verkehrswende und einer Erhöhung des Radverkehrsanteils im Mobile Split auf 25 % sprechen.  

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https://hamm.adfc.de/artikel/piktogrammkette-oestingstrasse

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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