Geisterrad in der Hammer City - ADFC Hamm

Geisterrad in der Hammer City

Der ADFC Hamm initiiert eine Mahnwache zum tödlich verunglückten Radfahrer an der Kreuzung Neue Bahnhofstraße/Friedrichstraße.

Am 4. März 2021 Mittags gegen 12:50 Uhr befuhr Ismail mit dem Fahrrad den Überweg in der Neuen Bahnhofstraße vor dem Gustav-Lübcke-Museum in Hamm in Richtung Hauptbahnhof. Die Ampel zeigte grün. Doch kurz bevor er die andere Straßenseite erreicht hatte, erwischte ihn ein Auto, das von der Friedrichstraße nach links in die Neue Bahnhofstraße abbog. Auch dort gab die Ampel grünes Licht.

Die Fahrerin hatte wohl das Blinklicht übersehen. Ismail knallte auf die Straße und wurde schwer verletzt im Rettungswagen in eine Klinik gebracht. Einige Tage später starb er an den Folgen des Unfalls. Ismail war im Jahre 2015 aus Syrien nach Deutschland gekommen und war Auszubildender in einer Einrichtung der Stadt Hamm. Er war 29 Jahre alt. Mitglieder des ADFC Hamm hatten zu einer Gedenkveranstaltung für den tödlich verunglückten Radfahrer aufgerufen. Etwa 60 Menschen waren am 19. März zur Unfallstelle gekommen, um ihre Betroffenheit und ihr Mitgefühl zum Ausdruck zu bringen, darunter trauernde Verwandte, Freunde und Kollegen von Ismail.

Das sei seit längerer Zeit der erste tödlich verunglückte Radfahrer im Straßenverkehr in Hamm, sagte Walter Hupfeld vom ADFC in seiner kurzen Ansprache und erinnerte an das Ziel von VisionZero: keine Schwerverletzten und Toten im Straßenverkehr. Besonders zu schützen seien Fußgänger und Radfahrer, die weder Knautschzone noch Airbags oder Sicherheitsgurte haben. Ein besseres Verkehrssystem müsse Abhilfe schaffen.

Anzustreben sei eine deutliche Reduzierung des motorisierten Individualverkehr sowie viel mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer im Straßenraum, das heißt zum Beispiel breitere und gut geschützte Radwege. Die Straße gehört allen Verkehrsteilnehmern. Warum nicht viel mehr Tempo 30 Zonen in der City sowie besser angepasste Ampelschaltungen? Warum müssen zum Beispiel Autofahrer und Fußgänger/Radfahrer an Überwegen gleichzeitig grünes Licht bekommen?

Im Fall von Ismail war das tödlich. Muss denn immer erst etwas Schlimmes passieren, ehe Verantwortliche handeln? Anschließend wurde ein weiß angestrichenes Geisterrad als Mahnmal an der Unfallstelle installiert. Die Anwesenden versammelten sich auf der Straße, um in einer Schweigeminute des so tragisch ums Leben gekommenen jungen Mannes zu gedenken.

Renate Hupfeld

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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