
Fahrradständer bei Aldi in Bockum-Hövel © ADFC Hamm - W.Hupfeld
Einkaufen mit dem Rad - wie sieht es aus mit den Stellplätzen in Hamm
Der ADFC Hamm hat in einer Studie die Qualität der Fahrradabstellanlagen bei den großen Discountern, Supermärkten und einigen Bau- und Gartenmärkten im gesamten Stadtgebiet geprüft und bewertet - mit teils überraschenden Ergebnissen.
Viele Supermärkte und Discounter bieten riesig große Parkplätze für PKW, aber wie sieht es mit den Abstellmöglichkeiten für Fahrräder aus? Der ADFC Hamm hat in dieser Studie die Qualität der Fahrradabstellanlagen bei den großen Discountern, Supermärkten und einigen Bau- und Gartenmärkten im gesamten Stadtgebiet geprüft und bewertet.
Einkaufen mit dem Fahrrad sollte selbstverständlich sein. Es schont die Umwelt und hält uns gesund. Nicht für jeden Weg muss der PKW genutzt werden. Auch die Stadt Hamm hat das ehrgeizige Ziel, den Anteil des Radverkehrs im mobile split von derzeit 19 % auf 25 % zu steigern. Dazu braucht es aber nicht nur gute und sichere Radwege, sondern auch ausreichend und qualitativ hochwertige Fahrradständer beim Einkaufen.
Da immer mehr Radfahrende mit hochwertigen Pedelecs unterwegs sind, ist der Diebstahlschutz ein wichtiges Kriterium für die Bewertung. Fahrradständer, an denen sich das Rad nicht mit dem Rahmen anschließen lässt, sind nicht mehr geeignet.
Die noch immer sehr oft verwendeten einfachen Vorderradhalterungen können beim Anstoßen die Felge beschädigen. Damit ist schon bei geringen seitlichen Kräften die Gefahr groß, dass das Vorderrad deformiert wird und einen schwer reparablen Seitenschlag erhält. Aus diesem Grund werden diese Modelle als „Felgenklemmer“ oder „Felgenkiller“ bezeichnet. Diese Form der Halterungen führte zu einer deutlichen Abwertung.
Der Abstand zwischen den Bügeln ist häufig viel zu klein, die Lenker stoßen zusammen und es bleibt kaum Platz zum Beladen des Rades. Der Abstand zwischen den einzelnen Halterungen sollte mindestens 70 cm betragen. Dieses Maß wurde gerade bei den Vorderradhalterungen regelmäßig unterschritten. (Am besten wäre auch Platz für Lastenräder, die gerade beim Einkaufen immer häufiger genutzt werden)
Die Anzahl der Fahrradständer wird durch die Stellplatzverordnung des Landes NRW vorgeschrieben, die im März 2022 in einer überarbeiteten Fassung verabschiedet wurde. Darin werden sowohl Vorgaben für die Beschaffenheit als auch zur Anzahl der Fahrradstellplätze gemacht. Notwendige Stellplätze für Fahrräder müssen einzeln leicht zugänglich sein, eine Sicherung gegen Diebstahl ermöglichen und eine Fläche von mindestens 1,5 Quadratmetern je Stellplatz haben. Die Anzahl der Fahrradstellplätze bemisst sich nach der Verkaufsfläche, pro 1000 m2 müssen 10 Fahrradabstellplätze vorhanden sein.
Da für die Untersuchung des ADFC die Verkaufsfläche nicht zur Verfügung stand, wurde die Anzahl der PKW-Parkplätze geschätzt und mit der Anzahl der Fahrradparkplätze verglichen. Betrug die Anzahl der Fahrradstellplätze mehr als 10 % der Autostellplätze, wurde dies mit der vollen Punktzahl bewertet.
Das Vorhandensein einer Überdachung der Fahrradstellplätze ging mit 20 % in die Bewertung ein, die Tauglichkeit der Ständer mit 50 % und die Anzahl mit 30 %.
Von den 47 untersuchten Discountern und Supermärkten erreichten vier die Note sehr gut und neun die Note gut. 23 Mal wurde die Note befriedigend und ausreichend vergeben. Bei 15 Fillialien war die Bewertung mangelhaft, dabei verteilen sich die Bewertungen sehr gemischt auf die einzelnen Marken. Während bei Aldi und Lidl jeweils nur eine ausreichende Bewertung vorkam, gab es bei Penny, Netto und REWE mehrfach mangelhafte Bewertungen bis hin zum kompletten Fehlen von Fahrradständern.



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